Es ist daher eine Benützungsbewilligung ausgefertigt durch den Zulassungsbesitzer mitzuführen. Natürlich auch in ungarischer Sprache.

ich soll den arsch nun holen fahren, tu ich aber nicht!

Moderator: Aparillo
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laend ... rheit.htmlZum 1. Juli wurde die Straßenverkehrsordnung geändert. Ab sofort können von der Polizei bei zu schnellem Fahren, Verletzung der Gurtpflicht, Alkohol am Steuer und Überfahren von roten Ampeln, Geldstrafen bis zu 300.000 Forint (ca. 1.100 Euro) an Ort und Stelle erhoben werden. Falls eine Strafe nicht sofort bezahlt wird, darf die Polizei das Fahrzeug beschlagnahmen.
Die Polizei behält in diesem Fall den Zulassungsschein ein; der Fahrer bekommt eine Quittung und eine schriftliche Mitteilung (in ungarischer, englischer, deutscher oder russischer Sprache) mit Informationen zur verhängten Geldstrafe und zum Aufenthaltsort des Fahrzeugs. Erst wenn die Strafe beglichen ist, wird das Fahrzeug wieder freigegeben.
keks hat geschrieben:"Ich bin da mal in so einem alten Fiat mitgefahren". "Die waren auf 'nem Flohmarkt und haben eine Ampel gekauft!"
v.a. weil bußgelder i.d.r. EU weit vollstreckt werden können.langer hat geschrieben: krass find i dass sie ihm die karre abnahmen!![]()
hinzu kommt dass ich ja in ungarn noch 600okken strafe offen hab!
keks hat geschrieben:"Ich bin da mal in so einem alten Fiat mitgefahren". "Die waren auf 'nem Flohmarkt und haben eine Ampel gekauft!"
Braunerbär hat geschrieben:Zündung ist Hexenwerk.
Perle hat geschrieben:Der Umfang der subterritorialen Knollengewächse steht in reziprokem Verhältnis zum Intellekt des Agrarökonoms.